Echtes Factoring mit Ausfallschutz, sofortiger Auszahlung und persönlicher Betreuung – seit über 25 Jahren!
So funktioniert Laborfactoring
Offenes oder stilles Laborfactoring?
UNECHTES FACTORING
ECHTES FACTORING
Offenes oder stilles Laborfactoring?
wird informiert.
keine Information über
das Factoring.
Im offenen Verfahren ist der Behandler informiert und unterzeichnet ein persönliches Benachrichtigungsschreiben zur Kenntnisnahme. Für den Behandler ändert sich Nichts, außer, dass nur schuldbefreiend auf unser Konto bei der APO-Bank bezahlt werden darf. Das Mahnwesen wird, auf Wunsch in Abstimmung mit Ihnen, durchgeführt.
Im stillen Verfahren entfällt das persönliche Benachrichtigungsschreiben.
Der Behandler wird lediglich auf die neue Kontoverbindung bei der APO-Bank aufmerksam gemacht. Das Mahnwesen bleibt erst einmal bei Ihnen. Wir bieten Ihnen hier die Freiheit, Ihre Behandler je nach Neigung dem offenen oder stillen Verfahren zuzuordnen. Das bieten nur wir in dieser Form an. Gerade für größere Dentallabore ist dies eine Entlastung.
Wir arbeiten gerne mit Dentallaboren, Laborgruppen, Fräszentren und Großhändlern zusammen, unabhängig ihrer Rechtsform. Versteckte Kosten gibt es nicht. Unsere Abrechnungen erfolgen einmal monatlich und werden Ihnen digital übermittelt.
durchschnittlich
des Schnellzahlerbonus
FAQ
Laborfactoring ist eine moderne Art der Kundenfinanzierung, die den Ankauf von Forderungen des Dentallabors gegenüber seinen Kunden ( Zahnarztpraxen oder Behandler) regelt. Der Factoring-Vertrag umfasst sowohl die Abtretung als auch den Verkauf der Forderungen des Dentallabors an m&m Dental-Factoring GmbH & Co. KG. Factoring unterliegt der Überwachung durch die BaFin.
Ob Ihr Dentallabor 20teur oder 2 Mio.€ Umsatzvolumen hat, ist unerheblich. Entscheidend ist nicht Ihre Umsatzgröße, sondern die Liquiditätssituation Ihres Dentallabors und Ihr Risiko im Hinblick auf das Zahlungsverhalten Ihrer Behandler.
Im Mittelpunkt steht immer der persönliche Nutzen, den Sie als Unternehmer selbst für Ihr Dentallabor definieren. Unser Laborfactoring sichert Sie gegen Risiken ab:
Liquidität: Gelder werden sofort mit der Rechnungsstellung ausbezahlt, Außenstände verschwinden.
Ausfallschutz: beim echten Factoring übernehmen wir bis zu 100% des Forderungsausfalls.
Entlastung: wir übernehmen in Abstimmung mit Ihnen Nachfassgespräche und Mahnwesen, überwachen Zahlungseingänge und erstellen OP-Listen.
Die Banken fragen nach Eigenkapital, wir nicht! Bei uns sind alle Dentallabore willkommen, egal ob GmbH oder UG, egal ob 3 oder 300 Behandler.
Ja, denn eine Liquiditätslücke ist der natürliche Feind jeder Expansion. Laborfactoring stabilisiert Ihre Finanzplanung dauerhaft. Nicht starre Kreditlinien von Hausbanken engen Sie ein, mit Laborfactoring wird Ihr cashflow sofort steigen. Statt auf Zahlungen zu warten, steht Ihnen der Umsatz unmittelbar zur Verfügung. Investitionsentscheidungen lassen sich aus eigener Kraft darstellen – eine Nachfinanzierung ist oft nicht notwendig.
Der gesamte Ablauf wird durch Sie bestimmt. Sie reichen uns die Monatsaufstellungen entweder per E-mail oder upload ein, in seltenen Fällen auch noch per Fax oder Post und parallel an den Behandler. Ab 01.01.2027 ist die Übermittlung von E-Rechnungen abgesichert möglich. Wir kaufen die Forderungen nach Vorlage an, sensible Patientendaten erreichen uns nicht. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 5 Stunden – per Echtzeitüberweisung über die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, wo für jedes Dentallabor ein Unterkonto geführt wird. Factoring-Gebühren werden automatisch verrechnet und direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. Es ist keine separate Rechnungsbegleichung nötig.
Bei digitalen Verfahren über eine Laborsoftware anderer Anbieter müssen oft alle Behandler abgerechnet werden.Wir bieten Ihnen Factoring 1.0 – fair und selbstbestimmend an. Bleiben Sie unabhängig und entscheiden Sie, welche und wie viele Behandler über uns abgerechnet werden sollen und lassen Sie sich nicht durch Werbeaussage in die Irre führen.
Mit jeder Abrechnung der Monatsaufstellungen erhalten Sie eine E-Rechnung, Konform eine Abrechnung des Forderungsankaufs, die quasi als Rechnung für Ihren Steuerberater gilt. Aus dieser Abrechnung können Sie auf einen Blick die Errechnung des Auszahlungsbetrages an Sie nachvollziehen. Eine Offene Postenliste (OP-Liste) können Sie in unserem online-Portal tagesaktuell einsehen, ebenfalls auch die Zahlungseingänge durch Ihre Behandler.
Wir übermitteln nach jedem Ankauf optional Kontoauszüge an Ihre Behandler, damit diese die Rechnungsbeträge auf einen Blick sehen und kontrollieren können.
Die häufigste Sorge bei der Umstellung auf Laborfactoring ist nicht der Preis, sondern die Frage der Ansprache des Behandlers. Dabei sind die Zahlungsziele, die Ihr Dentallabor einräumt oder einräumen muss, ein Knackpunkt. Unser Laborfactoring ist da die Lösung.
Im offenen Factoring erfolgt dies direkt über die persönliche Information mit Übergabe des persönlichen Benachrichtigungsschreibens, was wir Ihnen für jeden Behandler zur Verfügung stellen. Darin steht der Beginn der Zusammenarbeit, das Unterkonto bei der APO-Bank für den Ausgleich der Monatsaufstellungen sowie den Zusatz, dass Ihr Dentallabor weiterhin der erste Ansprechpartner ist.
Beim stillen Factoring entfällt das persönliche Benachrichtigungsschreiben, lediglich der Hinweis auf eine neue Kontoverbindung bei der APO-Bank erfolgt, denn auch hier kann der Behandler nur schuldbefreiend bezahlen, wenn der Zahlungseingang über das neue Konto bei der APO-Bank abgewickelt wird. Ihre bisherige Bankverbindung darf auf den Monatsaufstellungen nicht mehr sichtbar sein.
Für das Laborfactoring ist keine Zustimmung Ihres Behandlers erforderlich, weder im offenen noch im stillen Verfahren. Die Dienstleistung Ihres Dentallabors gegenüber dem Zahnarzt unterliegt dem Werksvertragsrecht § 631 BGB und folgende. Wie Sie Ihr Forderungsmanagement organisieren, ist allein Ihre unternehmerische Entscheidung. Dies gilt auch im Hinblick auf die Abtretung Ihrer Forderungen an uns und die refinanzierende Deutsche Ärzte- und Apothekerbank eG, APO-Bank benannt.
Aus Sicht Ihres Behandlers ist die Umstellung minimal. Es ändert sich lediglich die Kontoverbindung bei den Monatsaufstellungen.
Was bleibt: Sie schreiben die Monatsaufstellungen wie bisher auf Ihrem Rechnungslayout und übersenden diese an Ihren Behandler und gleichzeitig an uns. Die von Ihnen mit den Behandlern vereinbarten Skonti und Zahlungsziele werden von uns übernommen. Gutschriften und Rechnungskorrekturen behandeln wir unkompliziert.
Im offenen Verfahren übernehmen wir nach Abstimmung mit dem Dentallabor die entsprechenden Schritte, vom Anschreiben bis zum Anruf. Ganz offiziell, wenn notwendig, unterstützen wir auch persönlich im Gespräch. Unser Ton bleibt partnerschaftlich. Bei Säumigkeit entscheiden Sie, wer auf den Behandler zugeht. Schriftlich oder mündlich, je nach Einzelfall. Beim stillen Verfahren verbleibt das Mahnwesen bei Ihnen. Wenn Sie nach Zahlungszielüberschreitung von 30 Tagen nicht weiterkommen, dann übernehmen wir für Sie das Mahnwesen.
Der Unterschied liegt im Ausfallschutz.
Beim unechten Factoring (Vorfinanzierung) bleibt das Ausfallrisiko bei Ihnen. Sie erhalten Ihr Geld nach der Abrechnung auf Ihrem Konto gutgeschrieben, das Ausfallrisiko bleibt bei Ihnen. Fällt eine Forderung aus, wird Ihnen der Betrag wieder belastet.
Beim echten Factoring kaufen wir Ihre Forderung an und übernehmen das volle Ausfallrisiko. Zahlt ein Behandler nicht, ist das nicht Ihr Problem – die Forderung ist an uns verkauft! Das empfangene Geld bleibt bei Ihnen dadurch erhalten Sie Liquidität und Sicherheit.
Dentallabore finanzieren Material, Löhne und Steuern oft vor, lange bevor der Behandler bezahlt. Ein einziger größerer Ausfall kann die Liquidität empfindlich treffen. Echtes Factoring nimmt Ihnen dieses Risiko vollständig ab. Bei unserem Laborfactoring ist das Standard und keine Option.
Vor einem Ankauf Ihrer Forderung ist eine Bonitätsinformation des Behandlers notwendig. Diese erfolgt im Hintergrund und wird nicht gegenüber Ihrem Behandler kommuniziert. Alles ist anonym!
Die Begriffe werden oft verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche juristische Felder.
Für das Laborfactoring gilt das Werksvertragsrecht zwischen Dentallabor und Zahnarztpraxis, es ist grundsätzlich keine Zustimmung des Behandlers erforderlich. Wie Sie Ihr Forderungsmanagement gestalten, bestimmen Sie allein.
Dies gilt auch für die Abtretung Ihrer Forderungen an uns. Dies ist unkompliziert und ohne Einwilligung des Behandlers jederzeit möglich.
Im Zahnarztfactoring dagegen darf ein Behandler personenbezogene Patientendaten innerhalb des Behandlungsvertrags nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten an einen externen Dienstleister übermitteln. Es greift hier das Recht auf Datenschutz.
Viele Laborinhaber zögern, weil sie Zahnarztfactoring im Kopf haben und befürchten, jeden Behandler um Erlaubnis fragen zu müssen. Beim Laborfactoring ist das nicht der Fall. Für Ihren Behandler ändert sich nichts, lediglich die Bankverbindung.
Auch datenschutzrechtlich ist es unkritisch. Wir rechnen ausschließlich Monatsaufstellungen ab und erfassen lediglich Rechnungs- oder Patientennummern sowie den Rechnungsbetrag. Sensible Patientendaten erreichen uns nicht, insofern kommt §9 der DSGVO nicht zur Anwendung. Ein sogenannter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen Behandler und Dentallabor ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und notwendig.
Wir schließen mit Ihrem Dentallabor einen Dienstleistungsvertrag für das Laborfactoring ab.
Die Laufzeit beginnt mit einer 6 monatlichen Probezeit, in der Sie sich einen Überblick über unsere Dienstleistung der Forderungsabrechnung machen können. Ihr Risiko ist fast gleich null.
Mit dem Behandler wird kein Vertrag abgeschlossen.
Bei uns weisen über 90% der Dentallabore eine Factoring-Gebühr von unter 2% auf. Dies wirkt auf den ersten Blick, wie ein zusätzlicher Aufwand. In der Realität ersetzt Laborfactoring aber Kosten, die ohnehin für Ihr Dentallabor anfallen, wie Kontokorrentzinsen über die Forderungslaufzeiten, Personalkosten für Ihr Mahnwesen und Versicherungsleistungen für den Ausfallschutz.